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Der Bebauungsplan Schwarzau wird geändert.

Um den städtebaulichen Charakter der Carosiedlung (auf unserem Bild von der Flurstraße aus gesehen) sorgen sich einige Anwohner. Der Bauausschuss stimmte dennoch für die Aufhebung und Änderung des Bebauungsplans „Schwarzau“ im Bereich  Flurstraße/Traunstraße, um  Haus-Modernisierungen und Nachverdichtung zu erleichtern. Fotos: fal

Umstrittene Punkte als Satzungen beschlossen

Bauausschuss votiert mehrheitlich für Aufhebung und Änderung des Bebauungsplans „Schwarzau“ – Zwei Gegenstimmen

Von Michael Falkinger

Bereits in seiner April-Sitzung hatte der Bauausschuss  in zwei Tagesordnungspunkten beschlossen, den Bebauungsplan „Schwarzau“ im Bereich zwischen Schwarzauer Straße, Mühlbachweg, Carosiedlung und Flurstraße aufzuheben und im Bereich der Grundstücke mit den Flurnummern 653/15 und 653/44 in der Flurstraße sowie 1301/13 und 1301/14 in der Traunstraße zu ändern. Ziel ist, Haus-Modernisierungen und eine Nachverdichtung zu erleichtern. Das Gebiet der Schwarzau  betrachtet das Stadtbauamt als dafür geeignet. Mit Grund und Boden soll jedoch sparsam und schonend umgegangen werden. Das Änderungsverfahren war aufgrund eines Bauwunsches für ein dreigeschossiges Mehrfamilienwohnhaus mit Garagen beantragt worden.

[sam id=“8″ codes=“true“]In der Sitzung im April hatten Anwohner ihrem Ärger über diese Pläne Luft gemacht. Während der öffentlichen Auslegung brachten sie Einwände vor. So befürchte der  Eigentümer eines Grundstücks in der Flurstraße, dass die Aufhebung des Bebauungsplans Großbauten Tür und Tor öffnet. Daher sollte seiner Meinung nach der Bebauungsplan mit festgesetzten Obergrenzen und Nachbarverträglichkeit bestehen bleiben, weil noch etwa 25 Grundstücke mit geringer Bebauung und großem Verdichtungspotenzial vorhanden seien.

Dazu erläuterte das Stadtbauamt, dass bei neuen Vorhaben weiter die Obergrenzen bezüglich der Bebauungsdichte beachtet werden müssen. Die Bebauung richte sich nach Paragraf 34 des Baugesetzbuchs. Darin heißt es: „Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.“ Für das Grundstück an der Flurstraße ergäben sich keine Verschlechterungen, erklärte  Bürgermeister Karl Schleid (CSU). Zwar sei durch eine Nachverdichtung mit mehr Verkehr und Lärm zu rechnen, jedoch nicht in unzumutbarem Ausmaß.

Gegen die Bebauung des Grundstücks an der Traunstraße mit einem zweigeschossigen Doppelhaus erhob der Anwohner keine Einwände, jedoch gegen ein dreigeschossiges Projekt, das vor allem von Herbst bis Frühjahr zu einer erhöhten Beschattung seiner Photovoltaikanlage führe. „Die Dreigeschossigkeit ist eine planerische Entscheidung“, erläuterte Schleid. „Unzumutbare Beeinträchtigungen hinsichtlich Belichtung, Belüftung und Besonnung sind nicht erkennbar.“  Auch der Spielplatz bleibe unverändert.

In puncto Parkplatzsituation hatte sich der Anwohner erkundigt, wie der Plan speziell beim Bauvorhaben Flurstraße 16 aussieht. Er wies darauf hin, dass es sich bei der Flurstraße um eine Spielstraße mit begrenzter Anzahl an  Parkplätzen handle. Bürgermeister Schleid erklärte dazu, dass auf dem Baugrundstück zehn Stellplätze eingeplant seien. Gemäß Stellplatz- und Garagensatzung der Stadt Trostberg seien grundsätzlich 1,5 Stellplätze pro Wohneinheit nachzuweisen.

Gegen eine  übertriebene Nachverdichtung  hatten auch weitere Anwohner Einspruch erhoben. „Es kann und darf nicht der Königsweg sein, auf Biegen und Brechen bis in die kleinsten Ecken und in die Höhe unsere so liebenswerte Stadt mit Bauten von Bauträgern zu verschandeln“, heißt es in einem Schreiben. „Die Stadt erzielt einen ungemeinen Mehrwert durch ihren Gartencharakter, der geschützt werden sollte. Die Zerstörung der Gärten von Eigenheimbesitzern löst keine Wohnraumproblematik, sondern vermindert die Lebensqualität.“

Bürgermeister Schleid und Alexander Heide vom Stadtbauamt erinnerten daran, dass die Möglichkeiten einer Aufhebung bereits 2007 geprüft worden seien. Insofern stehe das Verfahren nur mittelbar in Zusammenhang mit dem Bauvorhaben für ein Mehrfamilienhaus. Die Einsprüche wertete der Bürgermeister als  rein private Interessen.

Hinsichtlich der Aufhebung des Bebauungsplans „Schwarzau“ gab es von den beteiligten Behörden, öffentlichen Stellen und Versorgungsträgern keine Einwände. Bei der Änderung des Plans hatte sich jedoch die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landratsamts zu Wort gemeldet. Da die Carosiedlung eine erhaltenswerte städtebauliche Struktur sei, riet die Behörde davon ab, diese Struktur an der Nordseite durch einen Bruch der Etagen-Anzahl von zwei auf drei Vollgeschosse aufzulösen. „Die städtebauliche Struktur würde sich auch dann ändern, wenn  von dem jetzt vorhandenen Baurecht mit Anbau im Osten Gebrauch gemacht würde“, argumentierte das Stadtbauamt dagegen. Die vorhandene Grenzbebauung zwinge dazu, die künftige Bebauung neu zu ordnen. Insofern handle es sich an dieser Stelle um eine planerische Entscheidung zur Weiterentwicklung der städtebaulichen Situation an der Flurstraße. Der Bestand in diesem Bereich weise laut Schleid  Firsthöhen von circa elf Metern auf; diese Höhe würde durch die geplante dreigeschossige Bauweise mit flacherer Dachneigung nur geringfügig überschritten.

Um den städtebaulichen Charakter machten sich auch Franz Xaver Obermayer (Freie Wähler) und Karl Heinz Boxhammer (Grüne) Sorgen. Obermayer plädierte dafür, dass die Ein- und Zweifamilienhäuser Bestand haben. Würden hier Mehrfamilienhäuser gebaut, sei das für das Gebiet und dessen Bewohner von Nachteil.

Boxhammer sprach sich für eine Bauverdichtung, aber gegen eine unnötige Versiegelung aus.  Mit der  Aufhebung  des Bebauungsplanes  bestehe tatsächlich die Gefahr, dass man Großbauten Tür und Tor öffne. Obermayer und Boxhammer votierten gegen die Aufhebung und Änderung des Bebauungsplans. Die anderen Gremiumsmitglieder – Luise Bernauer, Petra Fürst-Zimmermann  und Markus König (alle CSU) sowie  Horst Pfannenstein (SPD) – überstimmten sie jedoch und beschlossen Aufhebung und Änderungen als Satzungen.

Zehn Stellplätze sind fürs Baugrundstück an der Flurstraße eingeplant.

Fragen zur Parkplatzsituation: Ein Anwohner der Flurstraße wies darauf hin, dass es sich bei der Flurstraße um eine Spielstraße mit begrenzter Anzahl an Parkplätzen handle.

(30. September 2015)

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