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Das Gebiet westlich der Bahnhofstraße soll neu gestaltet werden.

Die Dr.-Albert-Frank-Straße gehört zum Bebauungsplan „Schule im Alzbogen“. Die Stadt  will den Bebauungsplan ändern und erweitern, um das Gebiet westlich der Bahnhofstraße neu gestalten zu können. Foto: fam

Bebauungsplan, Wege, Werkstatterweiterung und Hundeklo

Im Bauausschuss: Bebauungsplan „Schule im Alzbogen“ zum wiederholten Mal Thema

Von Michael Falkinger

Bereits mehrmals hat sich der Bauausschuss der Stadt Trostberg damit befasst, den Bebauungsplan „Schule im Alzbogen“ im Bereich westlich der Bahnhofstraße zu ändern und zu erweitern. Die Stadt will das Gebiet von der Dr.-Albert-Frank-Straße ab der Einmündung in die Bahnhofstraße bis zur Einmündung in die Heinrich-Braun-Straße beim Parkplatz an der evangelischen Christuskirche und  den Uferbereich der Alz mit der Schulbrücke am Stefan-Günthner-Weg neu gestalten.

[sam id=“8″ codes=“true“]In seiner Sitzung im Juli des vergangenen Jahres hatte der Bauausschuss beschlossen, den Änderungsentwurf des Plans für einen Monat öffentlich zur Einsichtnahme auszulegen. Dies erfolgte vom 7. April bis 7. Mai. Nun beschäftigte sich der Bauausschuss  mit den Stellungnahmen.

Zu mehreren Punkten hat sich die Untere Immissionsschutzbehörde des Landratsamts Traunstein geäußert. Immissionsschutzfachlich sieht die Behörde im Nebeneinander von Wohnen und Gewerbe wie Kino und Gaststätten Konfliktpotenzial. Die Stadt hält entgegen, dass die im Planungsgebiet ansässigen Nutzungen – vor allem das Kino, Gaststätten und Wohnungen – bereits seit Jahren in der derzeitigen Form bestehen. „Das offensichtlich verträgliche Nebeneinander von Wohnen und Gewerbe wird dadurch bestätigt, dass es seit langer Zeit keine nennenswerten Beschwerden in puncto Lärmimmissionsschutz gab“, betonte Bürgermeister Karl Schleid. Von einer detaillierten  schalltechnischen Untersuchung der einzelnen Nutzungen will die Stadt deshalb absehen.

Über die Lärmsituation, die aus Sicht der Immissionsschutzbehörde im Gutachten nicht ausreichend dargelegt ist, sagte Schleid, dass im Vorfeld des Gutachtens die Sachverständigen für Immissionsschutz und Akustik eines Regensburger Unternehmens detailliert die Ausbreitung des Schalls zur Prognose der Lärmimissionen berechnet haben, die der Verkehrslärm auf den umliegenden öffentlichen Straßen und der Eisenbahnlinie hervorrufen. Aus Sicht der Stadt sind die Pegelbeiträge schalltechnisch vernachlässigbar.

Auch die Wohnungen östlich der Bahnlinie stellen keine maßgeblichen Immissionsorte für die Geräuschkontingentierung dar, sagte der Bürgermeister. Bei einem Abstand von mehr als 150 Metern liegen sie wesentlich weiter von den Gewerbeflächen entfernt als die Immissionsorte innerhalb des Planungsgebiets, die sich nur wenige Meter an den Baugrenzen des Gewerbegebiets befinden.

Eine weitere Stellungnahme hat die Stadt von der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamts Traunstein erhalten. Der Behörde erschien die Aussage nicht schlüssig, dass durch den  Erhalt des innerstädtischen Uferbewuchses am Alzufer und der Grünbereiche um die Schule  artenschutzrechtliche Verbotstatbestände mit Sicherheit ausgeschlossen werden können. Denn im Bereich der Nachverdichtung zwischen der Dr.-Albert-Frank-Straße und der Heinrich-Braun-Straße würden mehrere vorhandene Grünbestände mit einzelnen Bäumen überbaut.

„Bezüglich der eingeplanten Nachverdichtungen ist festzustellen, dass nur wenige Bäume betroffen wären“, sagte Schleid. Doch zum Thema Artenschutz soll der Bebauungsplan noch ergänzende Festlegungen erhalten.

Letztlich votierte der Bauausschuss einstimmig dafür, den Änderungsentwurf anzupassen und zu ergänzen und erneut öffentlich zur Einsichtnahme auszulegen. Stellungnahmen können jedoch nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Bauleitplans abgegeben werden. Außerdem will die Verwaltung die Dauer der erneuten Auslegung und die Frist zur Stellungnahme angemessen verkürzen.

Zwei weitere Hundetoiletten: Standorte in Mögling und Heiligkreuz

Orgelpfeifer-Trostberg-Bauausschuss-HundetoiletteZu den 14 Hundetoiletten im Trostberger Stadtgebiet kommen weitere zwei hinzu. Der Bauausschuss der Stadt Trostberg genehmigte einstimmig, auch an der Römerstraße in Heiligkreuz und in Mögling am Radweg in Richtung Schwarzerberg Hundetoiletten aufzustellen.

Vor mehreren Jahren hatte der Bauausschus beschlossen, ein Konzept für das Aufstellen von Hundetoiletten festzulegen. Danach wollte die Stadt erst am damals beschlossenen Standort in Deinting, der 2008 realisiert wurde, Erfahrungen sammeln, bevor sie  das Angebot weiter ausdehnte. Zwischenzeitlich wuchs die Anzahl der Hundetoiletten auf 14 an.

Schleid erinnerte daran, dass in der Beschlussvorlage zum Konzept im Jahr 2008 der Zeitaufwand, um die Hundetoiletten zwei Mal wöchentlich zu entleeren und sie mit neuen Beuteln auszustatten, mit zehn Minuten je Standort geschätzt worden ist. Das bedeutet je Hundetoilette jährlich siebeneinhalb Stunden Bauhofleistung.

Nach Ansicht des Bürgermeisters sind die zehn Minuten pro Hundetoilette wohl nicht mehr realistisch. 500.000 bis 750.000 Kilogramm Exkremente gelte es pro Jahr zu entsorgen, informierte Willhelm Gotz vom Stadtbauamt. Sein Fazit daher zu den  Hundetoiletten: „Es rentiert sich.“

Die 16 Standorte der Hundetoiletten: Bayernstraße, Nähe Brezensteg; Schulstraße, Nähe Rathausdurchgang; Heinrich-Braun-Straße, Nähe Kriegerdenkmal; Deinting, Nähe des Geh- und Radwegs; Blindreit; Nunbichl, Nähe Johann-Namberger-Straße 20; Schwimmbadstraße; Haderlumper Berg; Friedrich-Ebert-Straße, Nähe Containerstandort; Kolpingstraße, Nähe Spielplatz; Hagenau, Nähe Abzweigung Radweg zur Auenstraße; Alzweg, Nähe vhs-Zentrum und Schulbrücke; Schwarzauer Brücke, Nähe Alzkanal; Wehrbau, Nähe Alzkanal; Römerstraße in Heiligkreuz (beantragt); Mögling am Radweg in Richtung Schwarzerberg (beantragt).

Stockhammer darf auf seiner Freifläche ein Gebäude für die Reparaturannahme errichten.

Eduard Stockhammer darf auf seiner Freifläche zur Hertzhaimer-Straße ein Gebäude für die Reparaturannahme errichten, um die Vorgaben des Autoherstellers, für den Stockhammer Vertragshändler ist, erfüllen zu können.

Verbesserung für die Nachbarn: Autohaus Stockhammer darf auf seiner Freifläche ein Gebäude für Reparaturannahmen errichten

Seit 1964 bietet der  Betrieb des Autohauses Stockhammer an der Tittmoninger Straße 46 seinen Kunden Service. Anfangs war es eine Tankstelle; 1981 baute das Unternehmen eine Werkstatt an, 1992 folgte ein Ausstellungsraum. Nun will Edmund Stockhammer auf dem Betriebsgelände, das an die Hertzhaimer-Straße angrenzt, ein Gebäude für die Reparaturannahme errichten. Eine Betriebserweiterung ist damit nicht verbunden. Der Bauausschuss der Stadt Trostberg stimmte dem Vorhaben einhellig zu.

Der Hintergrund: Der Autohersteller Peugeot, dessen Fahrzeuge Stockhammer verkauft, will den Händlervertrag mit ihm nur dann verlängern, wenn er sein Betriebsgebäude um eine Dialog-Annahme erweitert. Dies soll gewährleisten, dass die Reparaturannahme in einem sauberen und beheizten Raum stattfinden kann. Auch die Auslieferung der Autos muss künftig in entsprechenden Räumen erfolgen. Mit dem Anbau kann das Unternehmen die Vorgaben des Autoherstellers erfüllen.

Die Vorteile, die Stockhammer in einem Schreiben an das Stadtbauamt anführte, konnte der Bauausschuss nachvollziehen. Sowohl für die Mitarbeiter als auch für die Kunden ist es angenehmer, wenn Annahme, Diagnose und Auslieferung nicht mehr, wie bisher, im Freien erfolgen – besonders im Winter. Aber auch für die Nachbarn bedeutet das Gebäude ein Verbesserung, weil Motorstarts zum Beispiel für eine kurzfristige erste Diagnose dann drinnen stattfinden. „Mit dem Anbau ist deshalb in keinem Fall mit einer Verschlechterung der Lärmemissionen zu rechnen“, schreibt Stockhammer. Die Nachbarn haben bereits zugestimmt.

Von hier bis zur Saliteraustraße ist der Abschnitt als Geh- und Radweg gewidmet.

Das Anwesen Heinrich-Braun-Straße 4 (unser Bild), vor dem der Fuß- und Radweg links hinunter an die Alz  führt, ist die Schnittstelle zweier Wegabschnitte. Von hier bis zur Saliteraustraße ist der Abschnitt als Geh- und Radweg gewidmet; von der Heinrich-Braun-Straße bis zum Wehrbau wird der Abschnitt zu einem Geh- und Radweg umgestuft.

Wege entlang der Alz: Bericht über Sachstand des Widmungs- und Umstufungsverfahrens

In seiner Sitzung im Oktober letzten Jahres hatte der Bauausschuss beschlossen, für die Geh- und Radwege entlang der Alz das Widmungs- und Umstufungsverfahren  zu beschränkt öffentlichen Wegen einzuleiten. Beschränkt öffentliche Wege können gemeindliche Straßen und Wege sein. Sie sind nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz  „Wege, die einem auf bestimmte Benutzungsarten oder Benutzungszwecke beschränkten Verkehr dienen oder zu dienen bestimmt sind“. Dazu zählen auch Radwege, soweit sie nicht Bestandteil einer anderen öffentlichen Straße sind, und Fußgängerbereiche.

Im Zuge der aufwändigen Sanierungsarbeiten an den Wegen links und rechts der Alz, die das Hochwasser 2013 stark beschädigt hatte, hat die Stadtverwaltung festgestellt, dass die Wege nicht oder nur teilweise  gewidmet sind. Die Alzwege, die als Geh- und Radwege genutzt werden, sollten daher entsprechend gewidmet werden. Weil die Wege teilweise auf privatem Grund verlaufen, ist dazu die Zustimmung der Eigentümer notwendig.

Einen Sachstandsbericht zum Widmungsverfahren lieferte Bürgermeister Schleid. Die Stadtverwaltung habe die Eigentümer gebeten, der Widmung schriftlich zuzustimmen. Vorangegangene Gespräche haben  bereits ergeben, dass  die Mehrheit der betroffenen Grundstückseigentümer an der derzeitigen Situation und der damit verbundenen Duldung der Wegebenutzung festhalten will. Nach Meinung  der meisten Eigentümer sollte der Status quo beibehalten werden. Einer öffentlichen Nutzung hätten  lediglich vier Eigentümer zugestimmt.

„Eine sinnvolle Widmung ergibt sich daher nur im Bereich der Zentralen Bushaltestelle, da in den anderen Bereichen nur kleine Teilstrecken, aber keine zusammenhängenden Wegabschnitte gewidmet werden könnten“, erklärte Schleid. Das Wasserwirtschaftsamt Traunstein habe für die Benutzung der staatseigenen Grundstücke einen neuen Gestattungsvertrag vorgelegt, der die bestehenden Altverträge in einem Vertrag zusammenfasst und die Nutzung der Grundstücke als Geh- und Radwege beinhaltet. Die Stadt will den Vertrag abschließen.

Der Bauausschuss nahm zur Kenntnis, dass aufgrund der fehlenden Zustimmungen der Eigentümer zunächst nur zwei Wegabschnitte sinnvoll und zusammenhängend gewidmet werden können. Es handelt sich dabei um den Abschnitt vom Anwesen Heinrich-Braun-Straße 4 bis zur Saliteraustraße, der eine Widmung erfährt, und um den Abschnitt vom Wehrbau bis zum Anwesen Heinrich-Braun-Straße 4, der zum Geh- und Radweg umgestuft wird. Bauamtsleiter Andreas Kirchner zeigte sich zuversichtlich, auch einen längeren Bereich links der Alz widmen zu können. Die Verwaltung will dies prüfen.

(29. Juli 2015)

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