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Der Bebauungsplan "Trostberger Feld" wird nicht geändert.

Antrag ist vom Tisch: Der Bauausschuss hat das Verfahren, den Bebauungsplan „Trostberger Feld“ im Bereich zwischen dem Autohaus Trostberg und der bestehenden Wohnbebauung an der Herzog-Otto-Straße zu ändern, eingestellt. Links im Bild ist die Einmündung in die Herzog-Ludwig-Straße zu sehen, rechts die Einmündung zum Radweg, der unter der B 299 durchführt. Archivfoto: fam

Verfahren auf Eis gelegt

Sondergebiet Waltersham – Bauausschuss stellt zwei Verfahren ein – Weitere Beschlüsse aus dem Gremium

Von Michael Falkinger

Der Bauausschuss hat sich über die Bauleitverfahren „Trostberger Feld“, „Heiligkreuz-Wimm“ und „Sondergebiet Waltersham“ informieren lassen. Für diese drei Bebauungspläne hatte der Bauausschuss bereits Aufstellungsbeschlüsse gefasst. „Da in allen drei Fällen seit längerem keine weiteren Schritte erfolgen konnten, wurden die Antragsteller um Äußerung zu den jeweiligen Verfahren gebeten“, erklärte Bürgermeister Karl Schleid den Hintergrund des Tagesordnungspunkts.

[sam id=“8″ codes=“true“]Der Bebauungsplan „Trostberger Feld“ sollte im Bereich zwischen dem  Autohaus Trostberg und der bestehenden Wohnbebauung an der Herzog-Otto-Straße geändert werden. Auf den Grundstücken waren zwei Mehrfamilienhäuser geplant. Die Antragsteller haben nun aber mitgeteilt, dass das Verfahren hinfällig sei und eingestellt werden solle.

Auch das Verfahren, das im Bebauungsplan „Heiligkreuz-Wimm“ ein Werkstattgebäude betrifft, soll für den jetzigen Zeitpunkt eingestellt werden. Schleid: „Derzeit ruht das Ganze.“ Eine Weiterführung des Verfahrens zu einem späteren Zeitpunkt wird nicht ausgeschlossen.

Für den Bebauungsplan „Sondergebiet Waltersham“ ist eine Erweiterung für Pferdesport beantragt. „Der Antragsteller hat mitgeteilt, dass derzeit diverse Angebote für die geplante Halle sondiert werden“, berichtete Schleid. „Er bittet noch um etwas Geduld und wird sich nach Vorliegen eines tragfähigen Konzepts mit der Verwaltung in Verbindung setzen.“

Nachverdichtung in Nunbichl

In Nunbichl soll in dem Gebiet zwischen Dr.-Paul-Töpfner-Straße und Konrad-Stümmer-Straße eine Nachverdichtung ermöglicht werden. Der Bauausschuss hatte sich bereits im November 2014 mit einem entsprechenden Antrag von Franz Wagner befasst, den Bebauungsplan „Nunbichl“ im Bereich des Grundstücks mit der Flurnummer 1378 der Gemarkung Oberfeldkirchen zu ändern. Dem Gremium erschien eine Nachverdichtung grundsätzlich städtebaulich vertretbar. Wo bisher ein Baurecht galt, wurden zwei weitere Gebäude gebildet, so dass künftig Baurecht für drei Häuser besteht.

Nachdem sich der Bauausschuss im vergangenen Dezember erneut mit dem Thema beschäftigt hatte, legte die Verwaltung den Änderungsentwurf des Bebauungsplans nochmals öffentlich aus. Der Ausschuss behandelte nun die Anmerkungen, die die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landratsamts Traunstein eingebracht hatte.

Der Ausschuss folgte der Empfehlung der Behörde, das im Änderungsentwurf verwendete Wort „Urgelände“ durch den Begriff „Gelände“ zu ersetzen. Laut Bauaufsichtsbehörde ist der Begriff „Urgelände“ hier nicht ganz korrekt, da es sich bestenfalls um ein geplantes Gelände handeln könne. Auch dem Vorschlag, die Höhenlage des Hauptgebäudes auf 563,25 und des angrenzenden östlich Nebengebäudes auf 562,5 Meter über Normalnull festzusetzen, stimmte der Ausschuss zu. Den Höhenversatz zwischen Haupt- und Nebengebäude muss Wagner planerisch lösen.

Der Empfehlung der Bauaufsichtsbehörde, für das Nebengebäude die Höhenlage auf 562 bis höchstens 562,25 Meter über Normalnull zu ändern, folgte der Ausschuss nicht. Die Höhenlage soll bei 562,5 Meter über Normalnull bleiben, da sonst der Höhenversatz im Vergleich zur Straße zu groß wäre. Letztlich beschloss das Gremium einstimmig, den Änderungsentwurf nochmals anzupassen und als Satzung zu verabschieden.

Befreiungen zugestimmt

Ulrike und Albert Staudinger wollen das Anwesen an der Tittmoninger Straße 38 erweitern. Mit Überschreitungen der Baugrenzen durch den Anbau im Westen, einen Carport und einer Garage, der Unterschreitung der Dachneigung am Anbau im Osten und an den Gauben sowie der Überschreitung der Dachneigung am Anbau im Westen widerspricht das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans. Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichungen städtebaulich vertretbar sowie mit nachbarlichen und öffentlichen Belangen vereinbar sind, stimmte der Bauausschuss den Befreiungen vom Bebauungsplan jedoch einhellig zu.  Auch in puncto Gauben stellte das Gremium Bedenken zurück, da sie aufgrund einer Bauberatung jeweils in der Breite reduziert und gestalterisch verbessert worden sind. Wegen der Abweichungen vom Bebauungsplan wird ein Baugenehmigungsverfahren notwendig.

Garagen dürfen aufgestockt werden

Manfred Kleinschwärzer hat beantragt, die Garagen in Gloneck 2 aufzustocken und darauf eine zweite Wohneinheit zu errichten. Aus Sicht der Stadt Trostberg sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt. Die abwassertechnische Erschließung ist durch den Anschluss an die öffentliche Kanalisation gesichert. Der Bauausschuss stimmte dem Vorhaben einhellig zu.

(13. Februar 2016)