Seite wählen
[sam id="4" codes="true"]
Der Treppenaufgang zur Stadtpfarrkirche wird zu einer Rampe umgebaut.

Treppe wird zur Rampe: An der Nordseite soll die Stadtpfarrkirche St. Andreas einen barrierefreien Zugang erhalten. Die Rampe wird etwa zwei Meter vor das Gebäude Marienplatz 5 (rechts im Bild) ragen. Foto: fam

Stadtpfarrkirche St. Andreas erhält Rampe

Stadt baut nördlichen Treppenaufgang um

Von Michael Falkinger

Bauausschuss, Seniorenbeirat und Kirchenstiftung St. Andreas: In den vergangenen Jahren haben sich diese Gremien immer wieder mit dem Wunsch befasst, einen barrierefreien Zugang zur Stadtpfarrkirche St. Andreas zu schaffen. Die Realisierung ist nun in greifbare Nähe gerückt. Zwei Tagesordnungspunkte waren dem Thema in der Sitzung des Bauausschusses im Rathaus vorbehalten.

[sam id=“8″ codes=“true“] Zunächst befasste sich der Ausschuss mit dem Antrag der Stadt Trostberg auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis, um am nördlichen bestehenden Treppenaufgang gegenüber dem Marienplatz einen barrierefreien Zugang schaffen zu können. Im zweiten Beschluss erklärte sich der Bauausschuss mit der Entwurfsplanung einverstanden. Beide Beschlüsse fielen einstimmig aus.

Die Stadt Trostberg will die nördliche Treppe zur Stadtpfarrkirche zur Rampe umbauen. Aus denkmalpflegerischer Sicht besteht der größte Eingriff darin, dass die Sakristei der Stadtpfarrkirche eine zusätzliche Zugangstreppe erhält. Denn: Aus Gründen des Denkmalschutzes dürften die Fundamente nicht zu sehr freigelegt werden, erklärte Alexander Heide vom Stadtbauamt. Zudem wird die Rampe etwa zwei Meter vor das Gebäude des Architekturbüros von Ulrich Hatz am Marienplatz 5 ragen. Zwei jeweils 1,50 Meter breite Ruhepodeste sollen die Rampe in drei Teile untergliedern.

Aufgrund der topografischen Gegebenheiten und der denkmalpflegerischen Vorgaben – maximales Freilegen des Kirchen- und Sakristeisockels um eine Stufenhöhe – wäre es zwar nicht möglich, die Rampe zu realisieren, da die vorgeschriebene maximale Neigung und Länge nicht eingehalten werden können. Die maximal zulässige Rampensteigung von sechs Prozent wird in allen drei Rampenteilen überschritten. So erreichen die erste und letzte Rampe jeweils acht Prozent und die mittlere Rampe als steilster Teil 8,5 Prozent. Die maximal zulässige Rampenlänge von sechs Metern wird im Bereich der ersten und zweiten Rampe jeweils um 1,27 Meter überschritten.

Diese Abweichungen sind jedoch laut Heide grundsätzlich vertretbar. Bürgermeister Karl Schleid bezeichnete diese Variante als optimale Lösung.  Durch die Topografie der Altstadt muss auf der Nordseite der Stadtpfarrkirche nur ein Höhenunterschied von 1,46 Metern überwunden werden. Anders sähe es beim zweiten Treppenaufgang auf der Südseite gegenüber des Geschäfts Pokale Heinze aus. Dieser steile Treppenaufgang überwindet einen Höhenunterschied von etwa 3,40 Metern mit 17 Treppen. „Eine Rampenlösung an dieser Stelle ist demnach nicht realisierbar“, erklärte Schleid.

Der Bürgermeister informierte den Bauausschuss, dass Antragstellerin zwar die Stadt Trostberg ist, diese sich aber mit der Kirche die Kosten für das Projekt teile. „Dann kommt eigentlich jeder seiner Verpflichtung nach.“  Die Kosten belaufen sich inklusive der Baunebenkosten auf 120.300 Euro. Für die Maßnahme hat die Stadt 120.000 Euro im Haushalt 2016 bereitgestellt. Sollte die Stadt die Baugenehmigung bekommen, könnte der Umbau bereits im Sommer oder Herbst beginnen, stellte Schleid in Aussicht.

(28. April 2016)