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Projekt Trostberger Kirchwege

Projekt Trostberger Kirchwege: Unser Bild zeigt eine Wandergruppe auf einer Etappe bei Purkering, links im Hintergrund ist die Heiligkreuzer Pfarrkirche zu sehen.

Gemeinsames Wegekonzept der Leader-Region

Stadtrat berücksichtigt dabei einen Antrag des Seniorenbeirats

Von Michael Falkinger

Burkhard Schnell hat 2003 die Idee für das Projekt Trostberger Kirchwege in die Aufgabengebiete des Seniorenbeirats der Stadt Trostberg eingebracht. In allen Beiratsperioden unter den Vorsitzenden Dr. Heinrich Röck, Hans-Eberhard Kühn, Karl-Heinz Boxhammer und Dr. Klaus Holzrichter verfolgt das Gremium das Projekt seitdem weiter.

[sam id=“8″ codes=“true“] Nun hat der Seniorenbeirat beantragt, dass sich die Stadt um die Trostberger Kirchwege im Leader-Prozess als eigenes Projekt oder Unterprojekt annimmt. Der Antrag wurde in der Sitzung des Stadtrats behandelt. Es ging um die Beteiligung der Stadt Trostberg an einem gemeinsamen Wanderwegekonzept in der Leader-Region Traun-Alz-Salzach.

Leader ist ein Förderprogramm der Europäischen Union und des Freistaats Bayern mit dem Ziel, die ländlichen Regionen weiter zu entwickeln sowie wirtschaftlich, sozial und kulturell zu stärken. Die Abkürzung Leader steht für „Liaison entre actions de développement de l’économie rurale“, was so viel wie „Verbindung von Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft“ bedeutet. Trostberg gehört neben den 15 Städten und Gemeinden Fridolfing, Kirchanschöring, Palling, Petting, Taching, Tittmoning, Traunreut, Waging und Wonneberg aus dem Landkreis Traunstein sowie Feichten, Garching, Halsbach, Kirchweidach und Tyrlaching aus dem Landkreis Altötting zur Leader-Region Traun-Alz-Salzach.

„Die Schaffung eines regional abgestimmten und nachhaltigen Wegesystems ist als mögliches Handlungsziel in der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) der Leader-Aktionsgruppe (LAG) Traun-Alz-Salzach enthalten“, erklärte Bürgermeister Karl Schleid (CSU) in der Stadtratssitzung. „Mehrere Teilnehmergemeinden sehen hier Entwicklungspotenzial, und auch aus den benachbarten Regionen Chiemgauer Alpen und Chiemgauer Seenplatte gibt es diesbezüglich positive Erfahrungen.“

Daher beschloss der Stadtrat einstimmig, dass Trostberg an der Erstellung eines gemeinsamen Wanderwegekonzepts der LAG Traun-Alz-Salzach teilnehmen soll. Über die Realisierung des Konzepts oder Teile daraus im Stadtgebiet Trostberg will der Stadtrat nach Vorliegen der entsprechenden Ausarbeitungen für ein Konzept entscheiden. Die Stadt Trostberg möchte dann auch empfehlen, das vom Seniorenbeirat beantragte Projekt Trostberger Kirchwege bei der Erstellung eines gemeinsamen Wanderwegekonzepts als ergänzende Grundlage zu berücksichtigen und als eigene Fördermaßnahme ins Leader-Programm einzubringen.

Die LAG Traun-Alz-Salzach beabsichtigt, zunächst ein Konzept mit einem Maßnahmenkatalog für ein gemeinsames gemeinde- oder auch regionenübergreifendes Wanderwegenetz erarbeiten zu lassen. Ziel ist eine einheitliche Ausstattung und Beschilderung. Die anteiligen Kosten für die Konzepterstellung belaufen sich nach Einbeziehung der Leader-Fördermittel auf voraussichtlich maximal 2.000 Euro je teilnehmende Kommune. Bis Ende Juni mussten diese Städte und Gemeinden dafür an die Geschäftsstelle der LAG Traun-Alz-Salzach eine Interessensbekundung übermitteln. Die jeweiligen Kommunen können basierend auf dieser Konzeption Projekte auf eigenem Gebiet mit einem Fördersatz von 50 Prozent verwirklichen.

Nicht nur ältere Trostberger Bürger haben ein Interesse an lokalen Naherholungszielen, die sich auf den Kirchwegen in Etappen von jeweils eineinhalb bis zwei Stunden erwandern lassen, begründete der Seniorenbeirat seinen Antrag. Die Wege sind bereits durch private Initiative des ehemaligen Seniorenbeirats Burkhard Schnell kartiert, teilweise ausgezeichnet und im Internet durch die Homepage www.kirchwege.net und vorbereiteten kleinen Broschüren für die Bürger verfügbar gemacht worden.

Der Seniorenbeirat wies darauf hin, dass in Zusammenhang mit den Kirchwegen in den Beschreibungen auch kulturelle Besonderheiten wie Bundwerkstadel, Hofkapellen und Feldkreuze beschrieben werden. Dies könnte in Zusammenarbeit mit der Stadt und Heimatvereinen noch ausgebaut werden.

Bürgermeister Schleid bezeichnete es als sinnvoll, an der Erstellung eines gemeinsamen Wanderwegekonzepts teilzunehmen – auch mit Blick auf das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK), das die Stadt derzeit durchläuft und in dem auch der Tourismus eine Rolle spielt. Die vier Sprecher der Stadtratsfraktionen – Hannspeter Fenis (CSU), Hans-Michael Weisky (SPD), Hans Stalleicher (Bündnis 90/Die Grünen) und Franz Xaver Obermayer (Freie Wähler) zeigten sich ebenfalls mit der Teilnahme einverstanden. Weitere Infos über die Leader-Region Traun-Alz-Salzach gibt es im Internet unter www.leadertas.wordpress.com.

Förderprogramm für Breitbandausbau

Die Stadt Trostberg will sich beim Breitbandausbau mit umliegenden Städten und Gemeinden abstimmen und bei den Planungen im Rahmen des Bayerischen Förderprogramms interkommunal zusammenarbeiten. In Frage als potenzielle Partner kommen Altenmarkt, Feichten, Kienberg, Palling, Tacherting, Traunreut und Tyrlaching.

Der Stadtrat beschloss einstimmig, das Auswahlverfahren in engem zeitlichen Zusammenhang mit der jeweiligen Nachbarkommune unter Hinweis auf das dortige Erschließungsgebiet durchzuführen. Die Stadt Trostberg plant, in diesem Fall eine schriftliche Vereinbarung abzuschließen – beispielsweise unter der Bezeichnung „Einfache Arbeitsgemeinschaft“.

In dem Vorhaben, die Breitbanderschließung im Stadtgebiet voran zu treiben, wird die Verwaltung vom Fachbüro IK-T Manstorfer und Hecht aus Regensburg unterstützt. Diplomingenieur Sebastian Prechtl erläuterte in der Stadtratssitzung die auf den Ergebnissen und Erkenntnissen aus dem Markterkundungsverfahren basierenden Breitbandausbauplanungen für die bislang unzureichend erschlossenen Bereiche des Trostberger Stadtgebiets. Die Planung zielt auf eine möglichst umfassende Verbesserung der Internet-Anbindung im ländlichen Bereich ab.

Die Stadtverwaltung will prüfen, inwieweit die Ausbauplanungen der Stadt mit denen angrenzender Kommunen abgestimmt und entsprechende Maßnahmen gemeinsam durchgeführt werden können. Hierfür ist nach der Breitbandrichtlinie eine Erhöhung der Förderbeiträge um 50.000 Euro möglich.

Gemessen an der Einwohnerdichte könne die Stadt Trostberg mit 80 Prozent Fördersatz rechnen, hatte Prechtl bereits in der Sitzung im Juli letzten Jahres erklärt. Bei Investitionskosten von 1,6 Millionen Euro seien dies 880.000 Euro. Wenn sich die Stadt zu einer interkommunalen Zusammenarbeit mit einer Nachbargemeinde entschließt, erhöhe sich der Fördersatz pro Gemeinde um 50.000 Euro.

Folgende Rahmenbedingungen muss die Stadt Trostberg für eine Aufnahme ins Förderverfahren erfüllen: Die aktuelle Versorgung im Erschließungsgebiet muss weniger als 30 Mbit/s betragen. Mit Ausbau muss die Stadt eine deutliche Verbesserung – mindestens eine Verdoppelung – herstellen. Mindestens ein beliebiger Teilnehmeranschluss muss 50 Mbit/s erhalten können.

Stellungnahme zu CETA-Abkommen

„Für Vereinbarungen, die derart weitreichend in die staatliche und kommunale Regulierungshoheit eingreifen, bedarf es Standards der Transparenz und der demokratischen Legitimation, auch wenn es sich um internationale Abkommen handelt“, hat der Trostberger Stadtrat im Dezember 2014 in puncto Freihandelsabkommen TTIP, CETA und TiSA festgestellt. Die Stadt fordere daher die Einbeziehung der Öffentlichkeit sowie eine Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände wie Bayerischer Gemeindetag, Bayerischer und Deutscher Städtetag sowie Deutscher und Bayerischer Gemeindebund. Aus Gründen wie kommunale Daseinsvorsorge und fehlende Einbindung kommunaler Vertreter in Beratergruppen lehnte der Stadtrat diese „neue Generation“ von Handelsabkommen in der derzeit bekannten Form ab.

Aufbauend auf diesen Beschluss nahm der Stadtrat in seiner Sitzung Stellung zum europäisch-kanadischen Freihandelsabkommen CETA. Nach einstimmigen Beschluss des Gremiums appelliert die Stadt Trostberg an die kommunalen Spitzenverbände darauf hinzuwirken, dass die Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge komplett und rechtssicher aus dem CETA-Abkommen ausgenommen werden. Solange dies nicht der Fall sei, solle auch einer „vorläufigen Anwendung“ des Abkommens nicht zugestimmt werden.

Der Stadtrat fordert, dass die Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand bleiben soll und durch das CETA-Abkommen nicht zugunsten von privaten Investoren in Frage gestellt werden darf. Die kommunale Daseinsvorsorge soll über eine Positivliste eindeutig von dem Abkommen ausgenommen werden. Der Positivlisten-Ansatz besagt, dass nur die Bereiche der kommunalen Daseinsvorsorge und des Dienstleistungsbereichs der Liberalisierungspflicht unterliegen, die ausdrücklich in die Liste der Zugeständnisse aufgenommen werden.

Weitere Forderungen des Stadtrats: Das Vorsorgeprinzip soll im Umweltrecht und im Verbraucherschutz im CETA-Abkommen eindeutig verankert werden, auch um eine spätere juristische Durchsetzung zum Beispiel des Anbaus gentechnisch veränderter Pflanzen oder die Möglichkeit von Fracking auf Gemeindegebiet aufgrund des CETA-Abkommens auszuschließen. Eine weitere Privatisierung und Kommerzialisierung kommunaler Aufgaben soll über das Sonderklagerecht für Investoren (ICS) ausgeschlossen werden, zum Beispiel bei der kommunalen Auftragsvergabe, der Konzessionsvergabe, dem kommunalen Baurecht, der regionalen Wirtschaftsförderung oder bei der Förderung von Vereinen, Sportstätten sowie sozialen und kulturellen Einrichtungen. Aufgrund des CETA-Abkommens dürfen auf die Kommunen keine zusätzlichen Klagemöglichkeiten von kanadischen Investoren zukommen.

Eine spätere Eingriffsmöglichkeit in die bestehende Rechtslage der demokratischen Rechte der kommunalen Parlamente und der kommunalen Selbstverwaltung durch den im CETA-Abkommen vorgesehenen Rat für Regulatorische Kooperation muss ausgeschlossen sein. Für die Kommunen darf aufgrund des Abkommens keine Schlechterstellung gegenüber den bestehenden Regelungen der EU.

Das Abkommen ist seit 2014 ausverhandelt und wird derzeit in alle europäische Amtssprachen übersetzt. Es steht voraussichtlich im Herbst zur Abstimmung im EU-Ministerrat an. Der Hintergrund des Stadtratsbeschlusses: Nicht ganz gesichert sei, dass kommunale Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge im Vertrag eindeutig ausgenommen oder ausreichend geschützt sind. Die kommunalen Spitzenverbände sollen daher als Vertreter der Städte und Gemeinden bei der Bundesregierung und der EU-Kommission darauf hinwirken, dass Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge komplett und rechtssicher aus CETA ausgenommen werden.

(6. Juli 2016)