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Die Salzhalle im Bauhof soll eine Lagerbühne bekommen.

Kapazitäten ausschöpfen: Die Salzhalle des städtischen Bauhofs an der Saliteraustraße soll eine Lagerbühne erhalten, um ungenutzten Luftraum als Lagerfläche verwenden zu können. Fotos: fam

Bauhof will Luftraum in der Salzhalle nutzen

Zusätzliche Zuladung: eine Tonne Gewicht – Kosten etwa 43.000 Euro

Von Michael Falkinger

In die Salzhalle des städtischen Bauhofs an der Saliteraustraße will die Stadt Trostberg eine Lagerbühne einbauen. Dadurch soll der Bauhof künftig ungenutzten Luftraum als Lagerfläche verwenden können. Der Bauausschuss votierte einstimmig dafür, den notwendigen Antrag für den Einbau eines Lagerbodens und die erforderlichen bautechnischen Nachweise zu erstellen.

[sam id=“8″ codes=“true“] Die Verwaltung hat für die Lagerbühne, die zur Neuordnung der Lagerflächen im Bauhof gehört, für das Haushaltsjahr 2016 Mittel in Höhe von 48.000 Euro bereitgestellt. Bürgermeister Karl Schleid schlüsselte die Kosten für den Einbau des 14,5 Meter langen und vier Meter tiefen Lagerbodens inklusive Treppe, Geländer und Fundamenten auf. Der Stahlbau soll etwa 35.000 Euro kosten, die Fundamente schlagen mit rund 3.000 Euro zu Buche. Die Kosten für den Holzbelag bezifferte Schleid mit etwa 3.500 Euro. Die Baunebenkosten belaufen sich auf rund 1.500 Euro. Die geschätzten Gesamtkosten betragen damit etwa 43.000 Euro.

Laut Alexander Heide vom Stadtbauamt plant die Verwaltung für die Lagerbühne eine Zuladung von einer Tonne Gewicht. Der Bau der Bühne erfordere keinen großen Aufwand. Nach Vorlage der Baugenehmigung will die Stadt mit der Maßnahme beginnen.

Bauprojekt am Bleicherpfad

Die AEB Grund Invest GmbH & Co. KG will am Bleicherpfad 25 ein Mehrfamilienhaus mit zwölf Wohneinheiten und einer Tiefgarage errichten. Mit fünf zu zwei Stimmen genehmigte der Bauausschuss das Projekt.

5:2 Stimmen für Mehrfamilienhaus in der Weissau

Uneinigkeit herrschte im Bauausschuss über den Antrag der AEB Grund Invest GmbH & Co. KG, am Bleicherpfad 25 ein Mehrfamilienhaus mit zwölf Wohneinheiten und einer Tiefgarage zu errichten. Nach längerer Debatte votierte das Gremium mit fünf zu zwei Stimmen dafür, zum Bauvorhaben grundsätzlich Einvernehmen herzustellen. Franz Xaver Obermayer (Freie Wähler) und Horst Pfannenstein (SPD) lehnten das Projekt ab.

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Weissau“ auf dem Areal, das sich an der Schwimmbadstraße von der Schwarzauer Straße über den Möglinger Mühlbach kommend rechts zwischen öffentlichem Parkplatz und nördlichem Bleicherpfad befindet. Bürgermeister Schleid (CSU) sagte, dass das Bauvorhaben dem Bebauungsplan widerspricht. Der Antragsteller überschreitet die Baugrenzen geringfügig im Bereich der Abfahrtsrampe zur Tiefgarage sowie im Bereich der Balkone und der Tiefgarage. Die seitliche Wandhöhe bei den Quergiebeln fällt mit 7,8 statt maximal 6,5 und die Dachneigung bei den Quergiebeln mit 35 statt maximal 28 Grad ebenfalls größer aus.

Die Verwaltung ist jedoch der Ansicht, dass das Projekt die Grundzüge des Bebauungsplans nicht berührt und daher Befreiungen im Sinne des Baugesetzbuchs erfolgen können. Zudem seien die Abweichungen städtebaulich vertretbar und mit nachbarlichen Interessen vereinbar, sagte Schleid.

Der Bürgermeister räumte zwar ein, dass es nachteilig sei, eine Tiefgaragenrampe befahren zu müssen, wobei der Antragsteller jedoch den gesetzlichen Lärmschutz einhalten muss. Von Vorteil sei, dass der ruhende Verkehr hauptsächlich in der Tiefgarage stattfindet und die Nachbargrundstücke geschont werden. „Auch Abstandsflächen fallen hier nicht an, da die bauliche Anlage unterirdisch angeordnet ist“, erläuterte Schleid.

Aus Sicherheitsgründen muss die AEB Grund Invest GmbH & Co. KG die Rampe am Übergang zur öffentlichen Verkehrsfläche so gestalten, dass bei der Ausfahrt die nötigen Sichtfelder vor allem für den Fuß- und Radwegeverkehr frei sind. Der Antragsteller muss die erforderlichen Umbauten mit der Stadt abstimmen und die Kosten tragen.

Für die Verlegung des Möglinger Mühlbachs, die mit der Realisierung des Projekts notwendig wird, ist ein wasserrechtliches Verfahren erforderlich. Der künftige Bachverlauf muss lage- und höhenmäßig in geeigneten Unterlagen genau dargestellt und naturnah in Abstimmung mit den Behörden und der Stadt gestaltet werden. Auf dem Baugrundstück selbst soll ein Kinderspielplatz geschaffen werden. Denn nach Bayerischer Bauordnung wird dies fällig, wenn Gebäude mit mehr als drei Wohnungen errichtet werden.

„Dafür hab’ ich kein Verständnis“, monierte Franz Xaver Obermayer den Plan, an dieser Stelle ein Haus mit zwölf Wohnungen zu errichten. „Mir persönlich würde das keineswegs passen.“ Für dieses Gebiet habe der Bebauungsplan nämlich überwiegend Ein- und Zwei-Familien-Häuser vorgesehen. Als eine „gewaltige Abänderung des rechtskräftigen Bebauungsplans“ sah Obermayer auch die Überschreitung der Wandhöhe um 1,3 Meter.  Schleid wies jedoch darauf hin, dass die Stadt den Bebauungsplan 2009 geändert hat und sich der Bauwerber auf geltendes und somit auf sein Recht beziehe. Der Plan entspreche den Festsetzungen des Bebauungsplans.

Karl-Heinz Boxhammer (Bündnis 90/Die Grünen) bewertete es als positiv, dass der Antragsteller die Parksituation per Tiefgarage lösen will. Er erkundigte sich jedoch, warum die Drehung des Hauptbaukörpers, die in der September-Sitzung des Bauausschusses noch aktuell gewesen war, wieder zurückgenommen worden ist. So hätte der Bauwerber die Tiefgarage nach Süden verschieben können, um die Nachbarn zu entlasten. Auch hier verwies Schleid auf den Bauplan, der rechtsgültig vorliege und dessen Realisierung dem Antragsteller zustehe. Letztlich stimmte auch Boxhammer für die Beschlussvorlage.

Einfamilienhaus in Lindach genehmigt

Simone Bertl und Alexander Berndlmaier dürfen in Lindach auf dem Grundstück mit der Flurnummer 91/3 ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage errichten. Der Bauausschuss stimmte dem Vorhaben einhellig zu und genehmigte eine Befreiung von der Innenbereichssatzung für Lindach, in dessen Geltungsbereich das Grundstück liegt.

Das Bauvorhaben widerspricht den Regelungen der Satzung nur in der im Garagen- und Zufahrtsbereich unterbrochenen und im Hauptgebäudebereich verringerten Ortsrandeingrünung. Der Bauausschuss stimmte einer Befreiung zu, da die Antragsteller den Standort der Garage wegen der Erschließung und der durch das Grundstück verlaufenden Hauptkanalleitung nicht verschieben und eine ausreichende Eingrünung in den übrigen Bereichen des Grundstücks sichergestellt ist.

(7. April 2016)