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Hier sollen Wohncontainer für Obdachlose aufgestellt werden.

Obdachlosenunterkunft: Die Stadt Trostberg will auf der Wiese beim Gebäude Pechleraustraße 1a drei Wohncontainer für bis zu vier Personen aufstellen. Foto: fam

Ausschuss genehmigt Obdachlosenunterkunft

Stadt Trostberg darf in der Pechlerau drei Wohncontainer aufstellen – Kosten bei etwa 26.600 Euro

Von Michael Falkinger

Der Haupt- und Finanzaussschuss (HFA) der Stadt Trostberg hatte in seiner Januar-Sitzung einstimmig befürwortet, drei Wohncontainer als Obdachlosenunterkunft zu kaufen und beim Gebäude an der Pechleraustraße 1a aufzustellen (wir berichteten). Die Container sollen zu einer Gemeinschaftsunterkunft für bis zu vier Personen zusammengefügt werden. Nun erteilte der Bauausschuss die Genehmigung für das Bauvorhaben.

[sam id=“8″ codes=“true“]Die Stadt Trostberg hat 2014 fünf, im vergangenen Jahr drei von Obdachlosigkeit bedrohte Bürger unterbringen müssen. Da laut Bürgermeister Karl Schleid kaum noch Vermieter und Gastgeber bereit sind, Obdachlose aufzunehmen, hat sich die Stadt für eine Container-Lösung entschlossen. Die Miete für die Wohncontainer erhält die Stadt Trostberg von den jeweiligen Sozialleistungsträgern der Nutzer. Die Container werden Wohnräume, einen Aufenthaltsraum, eine Küchenzeile, eine Dusche und ein WC enthalten.

Ursprünglich hatte die Verwaltung geplant, drei gebrauchte Wohncontainer für brutto 15.470 Euro zu kaufen. Doch in der Zwischenzeit habe sich herausgestellt, dass diese Container in puncto Schneelast statisch nicht geeignet sind, erklärte der derzeitige städtische Geschäftsleiter und künftige Bauamtsleiter Bernhard Unterauer auf Nachfrage des Orgelpfeifers. Daher habe sich die Stadt dazu entschieden, drei neue Container zu kaufen, deren Kosten sich laut Unterauer auf etwa 26.600 Euro belaufen. Der Betrag erscheint auf dem Papier zwar teurer. Aber: Die gebrauchten Container hätten wegen der Statik deutlich aufgerüstet werden müssen. „Das hätte uns am Ende mehr gekostet.“

Der Bauausschuss musste nun den Antrag der Stadt Trostberg, die Wohncontainer im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Pechlerau“ aufzustellen, absegnen. Bürgermeister Schleid informierte das Gremium, dass das Bauvorhaben dem Bebauungsplan hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksflächen wegen fehlender Baugrenzen widerspricht. Doch: „Da es sich nur um eine vorübergehende Einrichtung handeln soll, werden entsprechende Befreiungen beantragt“, sagte Schleid. Die Verwaltung könne diese aufgrund der Umstände und der Voraussetzungen gemäß Baugesetzbuch zulassen. Paragraf 31, Absatz 2, besagt nämlich: „Von den Festsetzungen des Bebauungsplans kann befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und Gründe des Wohls der Allgemeinheit, einschließlich des Bedarfs zur Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden, die Befreiung erfordern oder die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.“

Der Bürgermeister führte weiter aus, dass die drei Stahlcontainer mit Fundamenten ohne größeren Aufwand wieder abbau- oder versetzbar seien. Der Standort ergebe sich durch die vorhandenen Möglichkeiten der Erschließung sowie des Strom- und Wasseranschlusses. Sowohl das Grundstück als auch das darauf stehende Gebäude sind Stadteigentum. In dem Haus, das auch Werner Pinks Künstleratelier „Tacheles“ beherbergt, leben derzeit zwei Hartz-IV-Empfänger.

Das Problem Obdachlosigkeit sei auch im ländlichen Bereich nicht zu unterschätzen, hatte  Schleid in der HFA-Sitzung erklärt. „Die Anzahl der Personen, die ohne Obdach leben, nimmt erfahrungsgemäß zu, und auch mit der Anerkennung von Asylbewerbern wird sich diese Problematik der Wohnungslosigkeit weiter verschärfen.“ Das Sozialamt im Bürgerbüro hatte sich in den vergangenen beiden Jahren um sechs bis acht von Obdachlosigkeit bedrohte Personen zu kümmern. Drei bis fünf musste das Amt aufgrund fehlender städtischer Unterkunftsmöglichkeiten zum Teil wiederholt bei privaten Vermietern und Gastgebern unterbringen.

(17. März 2016)