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Ins Gebäude Schedling 21 will Ersayin Wohnungen einbauen.

In das Gebäude Schedling 21 will Hamdi Ersayin Wohnungen einbauen. Der Bauausschuss stimmte dem Vorhaben grundsätzlich zu. Fotos: fam

Beschlüsse des Bauausschusses

Von Michael Falkinger

Sanierungsrechtlich zulässig: Bauausschuss stimmt Einbau von Wohnungen ins Gebäude Schedling 21 grundsätzlich zu

[sam id=“8″ codes=“true“]„Gasthaus mit Sommerlaube; Baugruppe aus zwei giebelständigen Satteldachbauten an der hölzernen Sommerlaube des nördlichen Gebäudes bez. 1897, im Kern älter.“ So beschreibt das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege in seiner Denkmalliste für Trostberg das Anwesen Schedling 21. Hamdi Ersayin hat nun beantragt, in das Haus Wohnungen einzubauen. Der Bauausschuss der Stadt Trostberg stimmte diesem Vorhaben in seiner jüngsten Sitzung grundsätzlich im bau- und sanierungsrechtlichen Verfahren einhellig zu. Ersayin muss aber noch einen ausreichenden Stellplatznachweis und Entwässerungspläne vorlegen.

„Mich freut, wenn einer den Mut hat“, kommentierte Bürgermeister Karl Schleid das Projekt. Denn Ersayin muss für sein Denkmal mehrere Ämter mit ins Boot holen, unter anderem  das Bayerische  Landesamt für Denkmalpflege. Trostberg müsse froh sein, wenn ein Bürger so ein Projekt in der Altstadt anpackt. „Das sollte man als Stadt durchaus positiv bewerten.“

Das Gebäude mit Holzbalkon, das sich  gegenüber dem Kreisalten- und Pflegeheim befindet,  liegt im Sanierungsgebiet „Trostberg-Altstadt I“ und ist planungsrechtlich nach Paragraf 34 des Baugesetzbuchs zu beurteilen. Darin heißt es unter anderem:  „Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.“ Daher erläuterte Schleid: „Der Einbau von Wohnungen ist sowohl planungsrechtlich als auch sanierungsrechtlich grundsätzlich zulässig.“

Finanzspritze für St. Thomas

Der Bauausschuss der Stadt Trostberg hat einen Zuschuss von 937 Euro bewilligt, um in der Oberfeldkirchener Pfarrkirche St. Thomas die Schädlinge bekämpfen sowie die Altäre und weitere künstlerische Ausgestaltung der Kirche zu konservieren. Einstimmig segnete das Gremium den Antrag des Erzbischöflichen Ordinariats München, die Heimat- und Denkmalpflege zu fördern.

Das Ordinariat hatten den Antrag gestellt, da für die in der Pfarrkirche St. Thomas vorgesehenen Maßnahmen  laut Angebot der Kirchenmalerei Kerbl vom Februar  mit Kosten von insgesamt  rund 19.000 Euro zu rechnen ist. Bezirk, Landkreis und Landesamt für Denkmalpflege sind als weitere Zuschussgeber eingeplant, wobei vom Landkreis nach dem Bescheid vom 18. August  die Zuwendung entfällt.

Wie Schleid den Bauausschuss informierte, sei der  notwendige Erlaubnisantrag für die geplanten Maßnahmen bei der Unteren Denkmalschutzbehörde eingereicht worden. „Gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Trostberg für den Bereich der Denkmalpflege könnte die beantragte Förderung bewilligt werden“, erläuterte der Bürgermeister.  Das sind maximal zehn Prozent der denkmalpflegerischen Mehraufwendungen.

Finanzspritze für St. Thomas in Oberfeldkirchen

937 Euro Zuschuss bewilligte der Bauausschuss, um  die Schädlinge zu bekämpfen sowie die Altäre und weitere künstlerische Ausgestaltung der Kirche zu konservieren.

4.140 Euro Zuschuss für Fassade in der Hauptstraße

Um die Fassade des Anwesens Hauptstraße 15, in dem Girr & Steger Augenoptik seinen Laden betreibt, zu sanieren, hat Manfred Girr beantragt, dass ihn das Kommunale Förderprogramm der Stadt Trostberg finanziell unterstützt. Der Bauausschuss votierte einstimmig dafür, das Vorhaben mit 30 Prozent der förderfähigen Kosten zu bezuschussen. Als Gesamtkosten sind etwa 13.800 Euro zu erwarten; aus dem Kommunalen Förderprogramm erhält Girr 4.140 Euro. Nach Abschluss der Arbeiten muss er jedoch Kostennachweise vorlegen, um die Mittel zu erhalten. Girr will neue zweiflüglige, altstadtgerechte Fenster einbauen. Das Grundstück liegt innerhalb des Sanierungsgebiets „Trostberg-Altstadt I“ sowie innerhalb des denkmalgeschützten Ensembles. Die Maßnahmen entsprechen den Zielen und Zwecken der Sanierung. „Eine Verbesserung gegenüber dem jetzigen Bestand ist gegeben“, sagte Schleid. „Zur Durchführung der Maßnahme ist zusätzlich eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis erforderlich.“

 

Am Gebäude Hauptstraße 15 soll die Fassade saniert werden.

Tische und Stühle des Cafés „Schöne Helene“ laden  vor den Anwesen Hauptstraße  15, 17 und 19 zum Verweilen ein. Am Gebäude Hauptstraße 15 (schmales Haus links) will Manfred Girr die Fassade sanieren.

Förderprojekt für Energiesysteme

Der Freistaat Bayern stellt auf vier Jahre 90 Millionen Euro für das neue Förderprojekt „10.000-Häuser-Programm“ zur Verfügung. Darüber informierte Schleid in der Bauausschusssitzung. Wichtige Schwerpunkte dieses Programms sind innovative Heiz- und Speichersysteme. Zielgruppe sind Eigentümer und Bauherren selbstgenutzter Ein- und Zweifamilienhäuser. Die Förderung beträgt zwischen 1.000 und 18.000 Euro pro Maßnahme. Das bayerische Förderprogramm führt grundsätzlich nicht zu einer Kürzung bestehender Fördermittel. Weitere Infos und Förderanträge gibt’s im Internet unter www.energiebonus.bayern.

Leitung soll Erosion verhindern

In der Wildbachschlucht des Kellerberggrabens kommt es immer mehr zur Erosion, da die Niederschlagswässer von Heiligkreuz durch einen Regenwasserkanal in den Kellerberggraben fließen. Am Fuß des Kellerbergs werden die Wässer am Kiesfangbecken gefasst und in einer Rohrleitung in Richtung Alz abgeleitet.

Um umfangreiche Baumaßnahmen, die Folge der Erosionen wären, zu vermeiden, hat der Stadtrat bereits in seiner Sitzung im Februar beschlossen, eine 220 Meter lange Rohrleitung zu bauen, die in der Kiesstraße des Kellerbergwegs den Regenwasserkanal und die Rohrleitung verbinden soll. Das Ingenieurunternehmen HPC AG aus Übersee hat die Planungs- und Ausschreibungsunterlagen bereits fertiggestellt. Als Kosten für die Maßnahme hat der Stadtrat im Februar 111.000 Euro angesetzt.

In der jüngsten Sitzung des Bauausschusses berichtete Bürgermeister Karl Schleid, dass das Landratsamt Traunstein wegen der fehlenden Erlaubnis für die gesamte vorhandene Regenentwässerung fordert, für die Ableitung zur Alz ein Wasserrechtsverfahren durchzuführen. Dieses Verfahren wird derzeit nachgeholt. Beim Bau der Regenentwässerung vor 45 Jahren war ein Wasserrechtsverfahren versäumt worden.

Der Bauausschuss nahm die Notwendigkeit des Wasserrechtsverfahrens zur Kenntnis. Bei reibungslosem Verlauf könnte die Baumaßnahme noch im November dieses Jahres durchgeführt werden.

Lärmschutzwand für Oberwimm 3 

Eine begrünte Lärmschutzwand mit einer Höhe von 2,7 Metern für das Grundstück Oberwimm 3 erschien dem Bauausschuss zulässig. Daher gab das Gremium dem Antrag von Cornel Szegedi, hier eine Lärmschutzwand zu bauen, einstimmig grünes Licht. Szegedi soll zur Grenze der öffentlichen Verkehrsfläche einen Abstand von einem Meter einhalten. Zudem muss er sie gestalterisch der ländlichen Umgebung anpassen – beispielsweise mit Holz.

Zusätzlich hat Szegedi beantragt, einen Stellplatz mit Stützwand zu errichten. Der Stellplatz ist bereits vorhanden; eine Überdachung oder eine Garage kann sich der Bauausschuss vorstellen, wenn entlang der Straße ein Seitenstreifen von 50 Zentimetern bleibt und die Böschung mit maximal 45 Grad ausgeführt wird. Bei Ausführung einer Stützwand müssen die Standsicherheit der Straße nachgewiesen und das Staatliche Bauamt Traunstein am Verfahren beteiligt werden.

Befreiung für Bauvorhaben

Einhellig stimmte der Bauausschuss einer Befreiung zu, die mit einem Bauvorhaben an der Herzog-Ludwig-Straße 73 verbunden ist. Wolfgang Eder will hier ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage bauen. Dies widerspricht jedoch hinsichtlich der Baugrenze dem Bebauungsplan „Trostberger Feld“, die das Projekt im Süden um rund einen Meter überschreitet. Der Bauausschuss billigte  den Befreiungsantrag, den Eder gestellt hat, da das Vorhaben die Grundzüge des Plans nicht berührt und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist. Die Wandhöhe von 6,5 Metern und der Dachausbau sind zulässig. Das Bauvorhaben darf den bestehenden Straßenbaum nicht beeinträchtigen. Eder muss zudem noch einen Freiflächengestaltungsplan vorlegen.

Gebäude aus dem 18. Jahrhundert erneuert

Nicole Eulitz will das Wohn- und Wirtschaftsgebäude Schloßberg 3, das aus dem 18. Jahrhundert stammt, erneuern. Das Grundstück liegt im Sanierungsgebiet „Trostberg-Altstadt I“ und grenzt nördlich unmittelbar an die Baudenkmäler Burgkapelle St. Michael, Schebenschlössl und die Reste der alten Befestigungsmauer aus dem 13. bis 16. Jahrhundert an. Der Bauausschuss billigte das Vorhaben einstimmig, die Außenwände des Gebäudes müssen jedoch erhalten bleiben. Die Erschließung ist gesichert; der Anschluss an die öffentliche Kanalisation besteht schon seit einigen Jahren.

Engelbert Stinn darf Maschinenhalle bauen

Das Vorhaben von Engelbert Stinn, in Engertsham 10 eine  Maschinenhalle als Ersatzbau zu errichten, dient im Grundsatz einem vorhandenen landwirtschaftlichen Betrieb. Der Bauausschuss stimmte dem Projekt zwar einhellig zu, stellte aber Bedingungen. Da Stinn im Westen die gesetzlichen Abstände nicht einhält, muss er die vorgelegte Abstandsflächen-Übernahmeerklärung berichtigen. Zudem empfahl das Stadtbauamt, die direkt an der Straße eingeplante Tür aus Sicherheitsgründen entfallen zu lassen und die ostseitig geplanten Tore aus städtebaulichen Gründen gestalterisch zu verbessern. Außerdem muss Stinn die Kosten für die Sicherung, den Ausbau und die Neuverlegung der Straßenentwässerung sowie für den Ausbau und die Erneuerung der Fahrbahn übernehmen.

Neues Wohnhaus an der Kolpingstraße

In puncto Baugrenzen widerspricht das Vorhaben von Christoph Seeholzer, an der Kolpingstraße 31  ein Wohnhaus mit Garage zu errichten, dem Bebauungsplan „Blindreit“.  Der geplante Balkon überschreitet die Baugrenzen im Süden um etwa einen Meter. Außerdem wäre nur eine Einzelgarage zulässig. Die Höhenlage des Hauptgebäudes weicht um 0,15 Meter ab. Dies erscheint jedoch aufgrund des natürlichen Gebäudeverlaufs vertretbar, erläuterte Bürgermeister Karl Schleid. Der Bauausschuss votierte einstimmig dafür, die Befreiungen vom Bebauungsplan zu gewähren, da die Abweichungen städtebaulich vertretbar sind.

(17./27. September 2015)

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