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Richtlinien für den Seniorenbeirat überarbeitet

Gemeinsam die Richtlinien für den Seniorenbeirat überarbeitet: Bürgermeister Karl Schleid (links), die Stadtverwaltung  sowie vom kommissarischen Seniorenbeirat (von links) Helma Sturm, Burkhard Schnell, Monika Graßl, Doris Kron, Dr. Klaus Holzrichter, Helma Asböck, Günter Reindl, Dr. Hans Haußer, Hans-Eberhard Kühn und Wolfgang Huber.  Unser Bild  stammt vom Treffen im November, bei dem sich die Findungsgruppe gebildet hat. Es fehlen Adelheid Bandemehr-Hoechstetter und Dr. Alfons Knott. Archivfoto: fam

Neue Richtlinien für den Seniorenbeirat

Stadtrat  votiert einstimmig dafür – Vertreter der älteren Mitbürger werden im Herbst gewählt

Von Michael Falkinger

Die Stadtverwaltung hat in enger Abstimmung mit dem kommissarischen Seniorenbeirat der Stadt Trostberg die Richtlinien des Seniorenbeirats überarbeitet. In seiner jüngsten Sitzung nahm der Stadtrat die neue Fassung einstimmig an.

[sam id=“8″ codes=“true“]Der Hintergrund: Nachdem bei der letzten Senioren-Bürgerversammlung im Oktober 2014 mit vorgesehener Neuwahl des Seniorenbeirats wegen der zu geringen Anzahl von Kandidaten keine Wahl stattgefunden hatte, fand sich im November 2014 eine Findungsgruppe zusammen. Sie führt bis zur nächsten ordentlichen Wahl des Seniorenbeirats  als kommissarisches Gremium die Geschicke der Seniorenarbeit in Trostberg.

Im November 2014 beschloss der Stadtrat, gemeinsam mit dieser Findungsgruppe eine Überarbeitung der Richtlinien für den Seniorenbeirat zu entwerfen. Der Findungsgruppe gehören  die beiden bisherigen Seniorenbeiräte Helma Sturm und Burkhard Schnell sowie Helma Asböck, Adelheid Bandemehr-Hoechstetter, Monika Graßl, Dr. Hans Haußer, Dr. Klaus Holzrichter, Wolfgang Huber, Dr. Alfons Knott, Doris Kron und Günter Reindl an. Auch Hans-Eberhard Kühn, der bis zum Ende der vorletzten Legislaturperiode Vorsitzender des Seniorenbeirats war, ist mit im Boot.

Die hauptsächlichen Änderungen der Richtlinien liegen in der Zusammensetzung, Wahl und Amtszeit des Seniorenbeirats. Das Gremium setzt sich zusammen aus zehn gewählten oder berufenen Mitgliedern und einem Mitglied des Stadtrats, der Seniorenbeauftragten Marianne Penn (Bündnis 90/Die Grünen). Die Seniorenbeauftragte bringt Anträge des Seniorenbeirats im Stadtrat ein. Falls sich nicht zehn berechtigte Personen zur Wahl finden, kann die Zahl der gewählten oder berufenen Mitglieder auf mindestens acht reduziert werden.

Die Stadt Trostberg führt die Wahl ausschließlich als Briefwahl durch, nicht mehr bei der Bürger-Seniorenversammlung. Wahlberechtigt und wählbar sind alle Personen unabhängig von der Staatsangehörigkeit, die seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltermin mit ihrem Hauptwohnsitz in Trostberg gemeldet sind und im Jahr der stattfindenden Wahl ihr 60. Lebensjahr vollenden.

Die Kandidatenliste wird erst am Tag der Senioren-Bürgerversammlung geschlossen, um sich dort noch als Kandidat melden zu können. Liegen nicht mehr als zehn zugelassene Kandidatenvorschläge  vor, entfällt eine Wahl, und der Stadtrat beruft die Bewerber in den Seniorenbeirat. Liegen nicht wenigstens acht  Kandidatenvorschläge vor,  kommt ein neuer Seniorenbeirat nicht zustande. Denn: Eine Kandidatenanzahl unter acht Personen sei keine repräsentative Vertretung für die Senioren mehr, sagte Bürgermeister Karl Schleid (CSU). „Ein Bemühen der Stadt um ein neues Gremium wird stets signalisiert“, heißt es jedoch in den neuen Richtlinien.

Die Amtszeit der Seniorenbeiräte beträgt mit Ausnahme des Beiratsmitglieds aus dem Stadtrat grundsätzlich drei Jahre und dauert bis zur Konstituierung des neuen Beirats. Liegen nicht wenigstens acht Kandidatenvorschläge für einen künftigen Seniorenbeirat vor, so endet die Amtszeit des bisherigen Beirats mit Ablauf der Drei-Jahres-Frist ab dem Zeitpunkt seiner Konstituierung.

Die nächste Wahl zum Seniorenbeirat findet im Herbst statt. Die nächste Senioren-Bürgerversammlung hält die Stadt am Dienstag, 27. Oktober, um 14 Uhr im Postsaal ab. Dann wird die Kandidatenliste geschlossen.

(3. August 2015)

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