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Mehr Sicherheit für Fahrgäste.

Gemeinsam für die Sicherheit der Fahrgäste: ACE-Regionalbeauftrager Florian Baar, Klaus Jäger vom Busunternehmen Hövels, ACE-Vertrauensanwalt Gottfried Putz und ACE-Kreisvorsitzender Günter Fix (von links) präsentieren die Aufkleber „Brems mit. Fahr Schritt! Nadelöhr Haltestelle“, die am Heck des Busses prangen. Foto: fam

„Tagtäglich erlebe ich diesen Wahnsinn. Tagtäglich!“

„Brems mit. Fahr Schritt! Nadelöhr Haltestelle“: Busunternehmen Hövels unterstützt bundesweite ACE-Kampagne

Von Michael Falkinger

„Brems mit. Fahr Schritt! Nadelöhr Haltestelle.“ So lautet das Motto der bundesweiten Aktion, mit der der Auto Club Europa (ACE) dazu beitragen will, Unfälle an Bushaltestellen zu vermeiden. Diese Parole soll nun auch an den Hecks der Busse des Trostberger Busunternehmens von Karl-Heinz Hövels prangen. Kürzlich haben sich der ACE-Kreisvorsitzende Günter Fix, ACE-Regionalbeauftrager Florian Baar und ACE-Vertrauensanwalt Gottfried Putz in Trostberg an der zentralen Bushaltestelle an der Bayernstraße getroffen, wo ihnen Klaus Jäger vom Busunternehmen Hövels am Heck eines Busses zwei Aufkleber mit dem Spruch „Brems mit. Fahr Schritt! Nadelöhr Haltestelle“ zeigte. Damit hat Hövels seine Zusage, mit dem ACE zu kooperieren, eingelöst.

[sam id=“8″ codes=“true“] Die Vorgeschichte: Ehrenamtliche Inspektoren des ACE hatten im Sommer an rund 340 Bushaltestellen in mehr als 30 Städten und Gemeinden Deutschlands besonders das Verkehrsverhalten von Kraftfahrern unter die Lupe genommen. „Das Ergebnis ist überall ernüchternd“, bilanzierten Baar und Fix die bundesweite Kampagne. Der Großteil missachte an Bushaltestellen die Verkehrsregeln, die dort speziell gelten. Autofahrer ignorieren Überhol- und Parkverbote und fahren verbotenerweise viel schneller als Schritttempo, wenn sie einen Bus mit eingeschaltetem Warnblinker an Haltestellen passieren.

„Tagtäglich erlebe ich diesen Wahnsinn. Tagtäglich“, sagte auch Jäger. Der Busfahrer führte das unter anderem auf Gedankenlosigkeit im Berufsverkehr zurück. Rechtsanwalt Putz nutzte die Gelegenheit, an Paragraf 20 der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu erinnern. Verkehrsteilnehmer dürfen einen fahrenden Bus, der den Warnblinker aktiviert hat, nicht überholen. Einen wartenden Bus mit Warnblinker dürfen Verkehrsteilnehmer – auch der Gegenverkehr – nur mit Schrittverkehr und mit ausreichendem Abstand passieren, egal ob der Bus auf der Fahrbahn oder in einer Parkbucht steht. Schrittgeschwindigkeit bedeutet vier bis sieben Stundenkilometer, erläuterte Putz. Passiert ein Verkehrsteilnehmer innerorts bei im Normalfall erlaubten 50 Stundenkilometern einen wartenden Bus, „ist eigentlich der Führerschein weg“. „Das kostet 70 Euro und einen Punkt in Flensburg“, ergänzte Jäger.

Der Bußgeldkatalog im Detail: Wer die Schrittgeschwindigkeit nicht einhält und Fahrgäste des Busses behindert, muss mit 60 Euro Bußgeld und einem Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg rechnen. Gleiches gilt bei verbotenem Überholen. Dem, der die Schrittgeschwindigkeit nicht einhält und Fahrgäste gefährdet, drohen 70 Euro und ein Punkt; das ist das Beispiel, das Jäger nannte. Wer unvorsichtig an einem Bus vorbeifährt und Fahrgäste behindert, muss mit 60 Euro und einem Punkt rechnen; zehn Euro kommen noch drauf, wenn der Verkehrsteilnehmer Fahrgäste bei unvorsichtigem Vorbeifahren gefährdet. Verstöße gegen diese Vorschriften haben gravierende Folgen: Laut Statistischem Bundesamt sind 2012 an Bushaltestellen 4.541 Menschen verunglückt. 904 verletzten sich dabei schwer, 54 kamen ums Leben.

(21. November 2014)

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