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Der ehemalige Wiener Hof.

Das Gebäude an der Bahnhofstraße 1 soll wieder genutzt werden. Mustafa Özdemir will hier eine Eisdiele, ein Sonnenstudio, ein Internetcafé und eine Spielothek unterbringen. Foto: fam

Bauausschuss genehmigt Spielothek

Außerdem wird im Beilmaier-Anwesen ein Sonnenstudio, ein Eis- und ein Internetcafé eingerichtet

Von Michael Falkinger

Mustafa Özdemir darf im so genannten Beilmaier-Anwesen an der Bahnhofstraße 1 eine Spielothek einrichten. Der Trostberger Bauausschuss hat den Antrag in seiner letzten Sitzung gegen die Stimme von Franz Xaver Obermayer genehmigt – allerdings mit Einschränkungen: Das Projekt muss das Umfeld deutlich aufwerten. Dazu sieht das Freiflächenkonzept vor dem Gebäude eine Gastronomiefläche vor; die Parkplätze sollen weg vom Gebäude an die Straße verlegt werden und so den Straßenverkehr vom Gehweg trennen. Die Fassade des Gebäudes soll saniert werden. In der Spielothek darf Özdemir keinen Alkohol ausschenken, die Besucher müssen mindestens 21 Jahre alt sein. Außer der Spielothek, die einen separaten Eingang und eigene sanitäre Anlagen bekommen soll, will der Betreiber eine Eisdiele, ein Sonnenstudio und ein Internetcafé unterbringen.

[sam id=“8″ codes=“true“]Seit etwa zweieinhalb Jahren versucht Özdemir, im Anwesen eine Spielothek einzurichten; die Stadt hatte das aus städtebaulichen Gründen bislang abgelehnt – nicht zuletzt, weil eine solche Vergnügungsstätte in Schulnähe unpassend sei. In seiner Januar-Sitzung hatte der Stadtrat dann beschlossen, nochmals eine Rechtsauskunft einzuholen, ob die Stadt das Vorhaben verhindern kann.  „Die geplanten Nutzungen sind im Mischgebiet grundsätzlich zulässig“, sagte Bürgermeister Karl Schleid (CSU) nun in der Sitzung. „Zweifel bestehen lediglich hinsichtlich der vorgesehenen Spielothek.“  Um einen Rechtsstreit zu vermeiden, könne die Stadt eine Spielothek zulassen, wenn das Projekt im Gegenzug das Umfeld deutlich aufwertet. Bereits am Montag hat die Stadt mit Özdemir einen städtebaulichen Vertrag abgeschlossen, um diese Vorgabe zu gewährleisten.

Obermayer äußerte sich in puncto Öffnungszeiten skeptisch, da sich die Spielothek in der Nähe der Schulen befinden wird und er daher Probleme für junge Menschen sieht. Für Obermayer wäre es in Ordnung, wenn die Spielothek erst ab 17 Uhr öffnet – ansonsten trage er das Vorhaben nicht mit. Schleid wies jedoch darauf hin, dass der Betreiber dem Gaststättenrecht unterliege und sich an gesetzliche Vorgaben halten müsse. Der Betreiber wisse, worauf er sich einlässt, fügte Luise Bernauer (CSU) hinzu. Die Stadt müsse hier schon Vertrauen aufbringen.

Das Grundstück liegt im Bebauungsplan „Schule im Alzbogen“ und im Sanierungsgebiet „Innenstadt zwischen Alz und Bahngelände“, erläuterte Schleid. Die geplanten Stellplätze widersprächen zwar dem Bebauungsplan, trügen jedoch aus sanierungsrechtlicher Sicht zu einer deutlichen Aufwertung bei. Der Bauausschuss stellte stimmte einer Befreiung  von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Schule im Alzbogen“ und der nötigen Ausnahme von der geltenden Veränderungssperre zu. Die Stadt hatte im vergangenen Jahr diese Sperre für das Gebiet zwischen Bahnhofstraße, Lehemeirstraße und Lüftenweg beschlossen, um den künftigen Bebauungsplan für dieses Gebiet zu sichern.

(6. November 2014)

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