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Hier errichtet der Landkreis eine Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber.

An der Sepp-Kiene-Straße auf dem Areal hinter dem orangefarbenen Container will die Wohnungsbau GmbH des Landkreises Traunstein eine zentrale Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber errichten.  Derzeit herrscht dort Baustellenbetrieb, da der Landkreis die Kreisstraße 26 am Zaglberg ausbaut. Foto: fam

Eine Bleibe für bis zu 100 Flüchtlinge

Wohnungsbau GmbH des Landkreises plant zentrale Unterkunft – Baubeginn im September

Von Michael Falkinger

Für Asylsuchende will die Wohnungsbau GmbH des Landkreises Traunstein an der Sepp-Kiene-Straße eine zentrale Gemeinschaftsunterkunft errichten. Der Bauausschuss der Stadt Trostberg gab dem Antrag der GmbH in seiner Sitzung am Montag einstimmig grünes Licht. Der Landkreis plant eine Unterkunft, in der bis zu 100 Flüchtlinge eine Bleibe finden können.

[sam id=“8″ codes=“true“]Derzeit herrscht am Areal, auf  dem die zentrale Gemeinschaftsunterkunft entstehen soll, Baustellenbetrieb, weil der Landkreis Traunstein noch bis Ende August die Kreisstraße 26 am Zaglberg  ausbaut. Nach Abschluss der Arbeiten soll dann gleich im September der Bau der Gemeinschaftsunterkunft beginnen, teilte Roman Schneider von der Pressestelle des Landratsamts Traunstein auf Anfrage des Orgelpfeifers mit. Bereits im Februar 2016 soll das Haus bezugsfertig sein. Angesichts der steigenden Flüchtlingszahlen sei Eile geboten. Schneider: „Wir stehen permanent unter Druck.“

Zweck der Wohnungsbau GmbH ist vorrangig, die breiten Schichten der Bevölkerung mit sicheren und sozial verantwortlichen Wohnungen zu versorgen. Zurzeit verfügt der Landkreis Traunstein über fast 400 Wohnungen im Landkreis. Die GmbH vermietet in der Regel an Personen mit entsprechender Berechtigung. Bescheinigungen erteilt das Landratsamt auf Anträge über Stadt- und Gemeindeverwaltungen.

Bürgermeister Karl Schleid und Bauamtsleiter Andreas Kirchner betonten in der Sitzung des Bauausschusses ausdrücklich, dass sich das Gremium nur mit Fragen des Baurechts befasst. Wie der Betrieb in der Gemeinschaftsunterkunft laufen soll, ist Angelegenheit des Betreibers. Die Wohnungsbau GmbH habe die Projektplanung mit der Regierung von Oberbayern bereits abgestimmt, berichtete Kirchner. Die Betreuung der Flüchtlinge müsse der Bezirk gewährleisten, fügte Schleid hinzu. „Das ist auch so zugesagt.“

Kirchner erläuterte, wie das geplante Gebäude aussehen soll. Der Landkreis will ein zweigeschossiges Haus in Ständerbauweise errichten. „Die Ständerbauweise ist eine Form des Fachwerkbaus, bei der Ständer durchgehend von der Schwelle bis zum Dach das tragende System eines Gebäudes bilden und gleichzeitig die Seitenwände darstellen“, schreibt Wikipedia.

In der zentralen Gemeinschaftsunterkunft an der Sepp-Kiene-Straße sollen im Erdgeschoss Sanitär- und Gemeinschaftsräume, ein Reserveraum, eine Küche und für Betreuer ein Büro sowie Zimmer für je zwei Bewohner entstehen. Für das Obergeschoss plant die Wohnungsbaugesellschaft ebenfalls Zimmer für je zwei Bewohner und eine Gemeinschaftsfläche.

Das Projekt weicht in drei Punkten vom Bebauungsplan „Südlich der Pallinger Straße“ ab. Das Gebäude soll statt eines Pultdachs mit 14 Grad Dachneigung ein Satteldach mit 16 Grad Dachneigung erhalten. Die Höhenkoordinate „Oberkante Rohfußboden“ beträgt 486,80 statt 486,50 Meter über Normalnull. Zudem überschreitet das Haus die östliche Baugrenze. Da diese Abweichungen jedoch gering sind, stimmte der Bauausschuss den beantragten Befreiungen zu. Um der Stellplatz- und Garagensatzung der Stadt Trostberg gerecht zu werden, muss die Wohnungsbaugesellschaft jedoch statt der nachgewiesenen sechs Stellplätze zehn schaffen. Denn: Bei bis zu 100 Bewohnern sei mit einem gewissen Besucherverkehr zu rechnen, erklärte Kirchner und nannte als Beispiele Ärzte oder ehrenamtliche Helfer.

Der Bauausschuss stimmte den Abweichungen auch zu, weil im Fall der Gemeinschaftsunterkunft Gründe des Allgemeinwohls die Befreiungen erfordern. Eine Gesetzesnovelle zu Paragraf 31 Baugesetzbuch vom November 2014 nennt hier „Gründe des Wohls der Allgemeinheit, einschließlich des Bedarfs zur Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden, die Befreiung erfordern“. Zudem berührt das Projekt nicht die Grundzüge des Bebauungsplans. Das Fazit von Bürgermeister Schleid: „Das ist problemlos möglich.“

(15. Juli 2015)

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